Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Freiwilliges Soziales Jahr
  • Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturelle Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet. In diesen Einrichtungen werden die Freiwilligen als Hilfskräfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit.
  • Die FSJ-Veranstalter vermitteln die Einsatzstellen an die Bewerber/-innen. Während des FSJ werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet durch Seminare (insgesamt mindestens 25 Tage bezogen auf ein Jahr), durch Praxisbegleitung und Anleitung in der Einsatzstelle
Während des FSJ erhalten die Freiwilligen
  • Taschengeld,
  • Unterkunft und Verpflegung,
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld.
  • Arbeitskleidung
  • Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 18 Monate. (FSJ nur bis 27 Jahre).
Einsatzfelder (Mehrfachauswahl möglich!)
  • Hinter den Einsatzfeldern verbergen sich verschiedene unterstützende Tätigkeiten wie Betreuung, Gruppenarbeit, Handwerk, Verwaltung u.v.m.
  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Kindertagesstätten
  • Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Krankenhäusern und Fachkliniken
  • Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Sozialdiensten
  • Jugendarbeit
  • Kirchengemeinden
  • kulturellen Einrichtungen und Begegnungsstätten
  • Sport für Kinder und Jugendliche
  • Sie lernen als Freiwillige/r den Alltag dieser Einrichtungen und die Arbeit mit und für Menschen näher kennen. Eine Fachkraft arbeitet Sie ein, leitet Sie an und steht Ihnen bei allen Fragen und Anregungen zur Seite.
Das FSJ ist ein freiwilliger Dienst, der in folgenden Einrichtungen geleistet werden kann:
  • in Krankenhäusern,
  • im Sozialdienst
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • in Einrichtungen für behinderte Menschen,
  • in Kinderheimen,
  • in Kindertagesstätten,
  • in Pfarreien,
  • in der Jugend (verbands) arbeit,
  • in kulturellen Einrichtungen und
  • in Sportvereinen.
Bewerbung
  • Das FSJ beginnt in der Regel zum 1. August oder zum 1. September und dauert in der Regel 12 Monate.
  • Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr sind nicht bei allen Trägern und/oder in allen Ländern gleich. Nicht bei allen Veranstaltern beginnt das FSJ zum gleichen Zeitpunkt. Nähere Informationen über den genauen Einsatzbeginn, die Höhe des Taschengeldes, das Bewerbungsverfahren und die Einsatzplätze geben die jeweiligen Veranstalter.
  • Die Bewerbung sollte frühzeitig abgegeben werden.
Kosten
  • Fahrtkosten: im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und des FÖJ in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüler, Studenten und Auszubildende. Als Berechtigungsnachweiszum Erwerb von Zeitfahrausweisen gilt die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Trägers des FSJ/FÖJ.
Urlaub
  • Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage, für Dienstleistende nach § 14c ZDG 26 Tage. Dauert das FSJ/FÖJ weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monatum 1/12 des Jahresurlaubs reduziert. Im Übrigen gelten für Jugendlichelängere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

For more Info: http://www.pro-fsj.de 

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